Jul 12, 2012
Was macht man, wenn im Urlaub eine boese Ueberraschung mit dem Hotel erlebt? Wie man sich verhaelt, damit man hinterher auch Geld vom Reiseveranstalter zurueckbekommt, erklaert Rechtsanwalt Holger Brinkmeyer in dieser Folge.
Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.