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Kanzlei am Wall - Rechtstipp


Jul 22, 2010

Wie kann man sich zu Lebzeiten bei demjenigen bedanken, der sich in den letzten Jahren um alles kuemmert, ohne dass die Erben, die dies gerade nicht getan haben, veruchen, ans Geld zu kommen? Sollte ein Kuemmerungsvertrag abgeschlossen werden und was ist das? Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in dieser Folge des Rechtstipps der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com).