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Kanzlei am Wall - Rechtstipp


Mar 31, 2011

Viele gemeinnützige Vereine erhalten regelmaessig Geldzuweisungen von Gerichten, zum Beispiel weil Zahlungsauflagen an diese Vereine gespendet werden sollen. Hier aendert sich ab dem 1.4.2011 in Nordrhein-Westfalen einiges, Vereine sollten sich dringend auf einer Online-Liste registrieren lassen, ansonsten besteht die Gefahr, zukuenftig leer auszugehen. Was genau steckt dahinter?

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in dieser Folge des woechentlichen Rechtstipps der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), den Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren koennen.