Sep 22, 2010
Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit sind durch die Berufsgenossenschafft versichert. Doch was passiert, wenn auf dem Weg zur Arbeit ein Umweg gefahren wird, zum Beispiel weil noch schnell getankt werden muß? Handelt es sich auch dann um einen versicherten Wegeunfall?
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in dieser Folge des wöchentlichen Rechtstipps der Rechtsanwälte Stückemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), den Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast über iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hören können. Viel Spaß !