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Kanzlei am Wall - Rechtstipp


Nov 15, 2012

Wenn Kinder im Strassenverkehr verungluecken, kann es Geld von seinen Eltern verlangen. Dass aber auch die Versicherung des Unfallverursachers an die Eltern herantreten kann, erklaert Rechtsanwalt Ulrich Piel in dieser Folge.

Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.