Jan 30, 2014
Vereine muessen ihre Mitglieder regelmaessig einladen. Die Mehrzahl macht das immer noch in gewohnter Weise per Brief. Ob auch eine Einladung per Email rechtlich zulaessig ist, erklaert Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stueckemann in dieser Folge.
Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.