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Kanzlei am Wall - Rechtstipp


Nov 29, 2012

Kann ein Mieter so viele Nachschluessel anfertigen lassen, wie er mag? Kann er diese dann an jeden weitergeben oder muss er erst beim Vermieter um Erlaubnis fragen? Dieses erklaert Rechtsanwaeltin Isabelle Drunkemoeller in dieser Folge.

Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.