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Kanzlei am Wall - Rechtstipp


Apr 22, 2010

Wohnungseigentuemer kennen das Problem: Die Eigentuemerversammlung muss organisiert und abgehalten werden. Ist es eigentlich vorgeschrieben, dass hierfuer und auch allgemein fuer die Verwaltung der WEG eine Hausverwaltung beauftragt wird? Ist das sinnvoll? Was passiert, wenn ein einzelner Eigentuemer moechte, dass eine externe Hausverwaltung taetig wird? Erfahren Sie also mehr zu diesem Thema in dieser Folge des Rechtstipps der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com).