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Kanzlei am Wall - Rechtstipp


Dec 19, 2013

Wenn man sich bei eienm Unfall beide Arme gebrochen hat, ist das alleine schon schlimm genug. Was man tun kann, wenn man wichtige Dokumente unterschreiben muesste, dieses aber aufgrund der Gipsverbaende nicht kann, erklaert Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stueckemann in dieser Folge.

Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.