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Kanzlei am Wall - Rechtstipp


Dec 18, 2014

Warum man auf seinen Schwerbehindertenstatus in einer Bewerbung hinweisen muss, wenn man die speziellen rechte wahrnehmen will, erklaert Rechtsanwalt Arndt Stueckemann in dieser Folge.

Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.