Nov 18, 2010
Ausgerechnet: Ein Auffahrunfall direkt nachdem der neue BMW in München abgeholt wurde. Wie werden durch die Versicherung eigentlich solche Unfälle reguliert, kann der Betroffene sich direkt ein neues Fahrzeug nach Wunsch bestellen?
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in dieser Folge des wöchentlichen Rechtstipps der Rechtsanwälte Stückemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), den Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast über iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hören können. Viel Spass!