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Kanzlei am Wall - Rechtstipp


Dec 16, 2010

Das ein Testament vor dem eigenen Tod errichtet werden muss, ist klar. Aber gibt es dafür auch ein Mindestalter, oder kann zum Beispiel ein Testament (vertreten durch die Eltern) ab Geburt errichtet werden? Oder ist etwa Volljährigkeit erforderlich?

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in dieser Folge des wöchentlichen Rechtstipps der Rechtsanwälte Stückemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), den Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast über iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hören können. Viel Spass!