Oct 12, 2016
Ob es genuegt, wenn man im Parkverbot die Handynummer in der Windschutzscheibe hinterlaesst, damit man nicht abgeschleppt wird, erklaert Rechtsanwalt Ulrich Piel in dieser Folge.
Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.