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Kanzlei am Wall - Rechtstipp


Sep 1, 2011

Zur sogenannten "Nutzlosbranche" gehoeren sehr oft auch Uebersichten ueber angebliche Outletstores im Internet, zu denen dann angeblich ein kostenpflichtiges Abo-Verhaeltnis zustande kommen soll. Was kann man tun, wenn man auf diese Masche hereinfaellt? Muss man aktiv werden, oder sollte sogar bezahlt werden?

Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.