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Kanzlei am Wall - Rechtstipp


Jul 30, 2015

Wenn man aufgrund eines Streiks nicht rechtzeitig zur Arbeit kommenkann, bekommt man dann trotzdem sein Gehalt bezahlt? Rechtsanwalt Arndt Stueckemann erklaert das in dieser Folge.

Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.